Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind die dem fakultativen Referendum unterstellten Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 09. Juni 2022 in Rechtskraft erwachsen.
5736 Burg, 19. Juli 2022
Gemeinderat
Folgende Person hat das Gesuch um ordentliche Einbürgerung in der Gemeinde Burg eingereicht:
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat Burg, Hauptstrasse 42, 5737 Menziken, eine schriftliche Eingabe zum Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Burg, 7. Juli 2022
Veröffentlichung Ergebnis Urnenabstimmung vom 15. Mai 2022 «Vertrag über den Zusammenschluss der Einwohnergemeinden Menziken
und Burg zur Einwohnergemeinde Menziken (Fusionsvertrag)»
Stimmberechtigte gemäss Stimmregister |
565 |
Eingelangte Stimmrechtsausweise |
247 |
Davon ungültige briefliche Stimmabgaben |
3 |
Gültig eingereichte Stimmrechtsausweise |
244 |
Stimmbeteiligung |
43 % |
In Betracht fallende Stimmzettel |
242 |
Davon haben gestimmt mit «Ja» |
214 |
Davon haben gestimmt mit «Nein» |
28 |
Der Fusionsvertrag ist somit genehmigt und der Beschluss der Einwohnergemeinde-versammlung vom 16. Februar 2022 bestätigt.
Wahl- und Abstimmungsbeschwerden gemäss §§ 66 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an den Regierungsrat des Kantons Aargau,
5001 Aarau, einzureichen.
Burg, 15. Mai 2022
Die Resultate der Gemeinde Menziken finden Sie hier.
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Unter "Unterlagen einsehen" gelangen Sie zu den Baugesuchsunterlagen auf der Kantons-Homepage. Sollten Sie kein "Mein Konto" besitzen, registrieren Sie sich hier. Hier gelangen Sie zur Anleitung Einsicht Baugesuchs-Unterlagen.
BG Parzelle Nr. 159
Maik Schröder, Katja Schuster
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