Urnen-Zeiten
Gemeindehaus Burg
Sonntag, 08.30 - 09.30 Uhr
bei Gemeindeversammlung:
19.30 - 20.00 Uhr
Resultate
Die Gemeinderesultate der Abstimmungen und Wahlen finden Sie im Anschlagkasten beim Gemeindehaus Burg. Die Resultate des Bundes sind unter www.admin.ch und die des Kantons unter www.ag.ch abrufbar.
Stellvertretung
Ehegatten und eingetragene Partner dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Die vertretene Person hat ihren Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
Briefliche Stimmabgabe
Sie kann durch Einwurf im dafür bezeichneten Briefkasten des Gemeindehauses oder durch Aufgabe bei einer Poststelle erfolgen. Bei Postaufgabe trägt die Gemeinde die Portokosten.
Die brieflich abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zu Beginn der Urnenöffnung am Hauptwahl- oder Hauptabstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen.
Für die briefliche Stimmabgabe dürfen nur das amtliche Antwortkuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden.
Wer brieflich stimmen will
- setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis
- muss die Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert legen und dieses zukleben
- legt das Stimmzettelkuvert sowie den Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert
- klebt das Antwortkuvert zu und leitet es rechtzeitig der Gemeindekanzlei weiter
Achtung
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn
- nicht das amtliche Antwortkuvert benutzt wird
- das Antwortkuvert nicht in den vom Gemeinderat bezeichneten Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen wird oder verspätet eintrifft
- der Stimmrechtsausweis fehlt oder nicht unterzeichnet ist
- die Stimm- und Wahlzettel sich nicht im amtlichen Stimmzettelkuvert befinden